Hinweise zum Batteriegesetz
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Sehr geehrte Kund:innen,
im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien oder Akkus sowie Geräten, die solche enthalten, möchten wir Sie gemäß den Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) über folgende wichtige Informationen in Kenntnis setzen:
1. Entsorgungspflicht
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien an entsprechenden Sammelstellen oder Rückgabesystemen abzugeben.
2. Rückgabemöglichkeiten
Sie können gebrauchte Batterien und Akkus unentgeltlich bei öffentlichen Sammelstellen oder im Handel zurückgeben. Alternativ besteht die Möglichkeit, diese an uns zurückzusenden. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die Portokosten für den Versand. Die genaue Anschrift für den Rückversand finden Sie in unserem Impressum.
3. Kennzeichnung schadstoffhaltiger Batterien
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unterhalb dieses Symbols können Sie zudem chemische Bezeichnungen der enthaltenen Schadstoffe finden:
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
4. Ihr Beitrag zum Umweltschutz
Durch die fachgerechte Rückgabe von Batterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt. Schadstoffhaltige Batterien können so umweltgerecht entsorgt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsvolles Handeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr CBDÍA-Team