Social Club in Deutschland

Cannabis Social Clubs: Gründung und Beitritt

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder weitergeben.
  • Eine Anbauvereinigung braucht eine behördliche Erlaubnis und darf höchstens 500 Mitglieder haben.
  • Mitglied werden können nur Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  • In Spanien arbeiten Cannabis Social Clubs in einer rechtlichen Grauzone ohne landesweite gesetzliche Regelung.
  • Keine Rechtsberatung, Stand: September 2026.

Rechtslage auf einen Blick

Du willst wissen, wie Cannabis Social Clubs in Deutschland funktionieren und wie Gründung oder Beitritt ablaufen. Der Beitrag beschreibt den rechtlichen Rahmen und die einzelnen Schritte, dazu den Blick nach Spanien. Wenn du keinen Club brauchst, findest du CBD-Blüten aus EU-Nutzhanf direkt im Shop.

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Gründung von Cannabis Social Clubs in Deutschland

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Seit dem 1. Juli 2024 können sich darauf gestützt Anbauvereinigungen gründen, die umgangssprachlich meist Cannabis Social Clubs genannt werden. Nach dem Konsumcannabisgesetz braucht eine Anbauvereinigung in Deutschland für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick, welche Vorgaben für die Gründung und die Mitgliedschaft gelten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club (CSC), auch Cannabis-Verein oder Anbauvereinigung genannt, ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich untereinander zum Eigenkonsum weitergeben. Das Gesetz sieht dafür eingetragene, nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften vor. Ein Verkauf an Nichtmitglieder ist nicht vorgesehen.

Das Konsumcannabisgesetz setzt Anbauvereinigungen enge Grenzen. Dazu gehören eine Obergrenze für die Zahl der Mitglieder, gesetzlich begrenzte Weitergabemengen, eine Dokumentation von Anbau, Ernte und Weitergabe sowie Vorgaben zum Schutz vor dem Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Wichtig für die Einordnung: Nach § 6 KCanG sind Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen verboten. Ein Cannabis Social Club darf also nicht öffentlich um Mitglieder werben, wie es andere Vereine tun.

Wie kann ein Cannabis Social Club in Deutschland gegründet werden?

Die Regeln für Anbauvereinigungen stehen heute im Konsumcannabisgesetz, beginnend mit Paragraph 11. Vor dem Gesetz gab es mehrere Entwürfe; im April 2023 stellte die Bundesregierung Eckpunkte vor, die ursprünglich auch Modellregionen für einen kommerziellen Verkauf vorsahen. Diese Modellregionen sind nicht Teil des Konsumcannabisgesetzes. Für die Gründung einer Anbauvereinigung sind heute vor allem diese Schritte zu beachten:

  1. Rechtsform: Eine Anbauvereinigung wird als eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder als eingetragene Genossenschaft gegründet. Die Grundsätze und Regeln deines Social Clubs gehören in die Satzung.
  2. Gründungsmitglieder: Sammle eine Gruppe von Personen, die gemeinsam eine Anbauvereinigung gründen möchten. Alle Mitglieder müssen volljährig sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  3. Satzung: Verfasse eine Satzung, die Ziele, Aufgaben und Regeln der Anbauvereinigung festlegt. Vereine müssen darin unter anderem eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen.
  4. Befriedetes Besitztum: Anbau und Weitergabe sind nur innerhalb eines eindeutig bezeichneten, gegen unbefugten Zugriff geschützten Grundstücks oder Gebäudes erlaubt. Dieses befriedete Besitztum muss in der Erlaubnis genannt sein.
  5. Sicherheitsmaßnahmen: Die Anbauvereinigung muss gewährleisten, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial ausreichend gegen den Zugriff durch Unbefugte geschützt sind, etwa durch Zugangskontrollen und gesicherte Räume.
  6. Erlaubnisantrag: Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Sitz, zum Vereinsregister und zu den vertretungsberechtigten Personen sowie aktuelle Führungszeugnisse.
  7. Mitglieder: Neue Mitglieder weisen ihr Alter und ihren Wohnsitz mit einem amtlichen Dokument nach und versichern, dass sie keiner anderen Anbauvereinigung angehören.

Weil die Anforderungen umfangreich sind und die zuständigen Behörden je nach Bundesland unterschiedlich organisiert sind, empfiehlt es sich, vor der Gründung eines Social Clubs eine rechtliche Beratung einzuholen. So lässt sich sicherstellen, dass Satzung, Räume und Abläufe die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Cannabis Verein in Deutschland

Cannabis Vereine in Deutschland: Seit Juli 2024 können Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen.

In welchen Ländern gibt es solche Clubs bereits?

Cannabis Social Clubs gibt es in mehreren Ländern, ihre rechtliche Stellung unterscheidet sich aber stark. Einige Beispiele:

  • Spanien: Hier gibt es seit den 1990er Jahren Cannabis Social Clubs. Ein landesweites Gesetz, das sie ausdrücklich erlaubt, gibt es nicht; die Clubs bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
  • Belgien: Einzelne Vereinigungen bestehen, eine eigene gesetzliche Grundlage für Cannabis Social Clubs gibt es nicht.
  • Uruguay: Uruguay hat Cannabis mit den Cannabis-Legalisierungsgesetzen von 2013 reguliert, die auch Mitgliedsclubs vorsehen.
  • Malta: Malta hat 2021 als erstes EU-Land nicht gewinnorientierte Cannabis-Vereinigungen gesetzlich geregelt.
  • Kanada: Der Verkauf von Cannabis an Erwachsene ist in Kanada über lizenzierte Geschäfte geregelt; eigene Regeln für Social Clubs gibt es nicht.
  • Niederlande: Der Verkauf in Coffeeshops wird unter Auflagen geduldet, Cannabis Social Clubs sind nicht gesondert geregelt.

In vielen Ländern sind Cannabis Social Clubs dagegen nicht erlaubt, weil Cannabis dort weiterhin als verbotene Substanz eingestuft ist.

Wie wird man in Deutschland Mitglied?

Wie die Aufnahme konkret abläuft, legt die jeweilige Anbauvereinigung in ihrer Satzung fest. Einige Punkte schreibt das Konsumcannabisgesetz aber für alle vor, wenn du Mitglied in einem Cannabis Social Club werden möchtest:

  1. Kontakt: Weil Anbauvereinigungen nicht werben dürfen, erfolgt der Kontakt meist über eigene Informationen der Vereinigung oder persönliche Empfehlungen.
  2. Nachweise: Vor der Aufnahme weist du mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem anderen amtlichen Dokument nach, dass du mindestens 18 Jahre alt bist und in Deutschland wohnst.
  3. Selbstauskunft: du versicherst schriftlich oder elektronisch, dass du nicht bereits Mitglied einer anderen Anbauvereinigung bist. Eine Person darf nur einer Anbauvereinigung angehören.
  4. Mitgliedsbeitrag: Anbauvereinigungen finanzieren sich über Beiträge ihrer Mitglieder, nicht über den Verkauf von Cannabis, denn ein Verkauf ist nicht vorgesehen.
  5. Aktive Mitwirkung: Mitglieder müssen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitwirken, zum Beispiel beim Anbau oder bei unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Cannabis Social Clubs je nach Land sehr unterschiedlich sind, ebenso wie der THC-Grenzwert. Eine Mitgliedschaft in Deutschland berechtigt nicht dazu, im Ausland Cannabis zu erwerben oder mitzunehmen.

Mitglied im Cannabis Club werden: Wie kann beigetreten werden?

In Deutschland sind Anbauvereinigungen im Konsumcannabisgesetz geregelt: Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen, und eine Vereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Die Regeln und Kosten für den Eintritt in Social Clubs legt die jeweilige Vereinigung in ihrer Satzung fest, etwa die Höhe der Beiträge.

Für die Weitergabe gelten feste Regeln: Cannabis darf nur innerhalb des befriedeten Besitztums, nur an Mitglieder und nur bei persönlicher Anwesenheit weitergegeben werden. Versand und Lieferung sind verboten, ebenso die Weitergabe an Dritte. Für Mitglieder unter 21 Jahren gelten niedrigere Monatsmengen und ein Höchstwert für den THC-Gehalt.

Gruppen, die ohne Erlaubnis gemeinschaftlich anbauen und Cannabis weitergeben, handeln nicht im Rahmen des Gesetzes. Die Bezeichnung „Social Club“ allein sagt deshalb nichts darüber aus, ob eine Vereinigung eine behördliche Erlaubnis hat.

Wer sich über den aktuellen Umgang mit Cannabis in Deutschland informieren möchte, findet die verbindlichen Regeln im Konsumcannabisgesetz selbst. Nutzhanf ist im Konsumcannabisgesetz gesondert definiert und davon getrennt zu betrachten (zur Einordnung von Nutzhanf siehe sind CBD Blüten legal). Die CBD-Blüten von CBDÍA stammen aus Nutzhanf und haben mit Anbauvereinigungen nichts zu tun.

Das Vorbild Spanien

Ratgeber zu Social Clubs in Spanien

Spanien gilt als Herkunftsland der Cannabis Social Clubs. Die ersten Vereinigungen entstanden dort in den 1990er Jahren. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien aber kein nationales Gesetz, das Cannabis Social Clubs ausdrücklich regelt. Die folgenden Abschnitte fassen zusammen, was dabei zu beachten ist.

Wie kann man Mitglied von Social Clubs in Spanien werden?

Um Mitglied eines Cannabis Social Clubs (CSC) in Spanien zu werden, stellen die Clubs eigene Voraussetzungen auf. Diese unterscheiden sich je nach Region und Club, häufig gehören aber diese Schritte dazu:

  1. Anfragen: du wendest dich an den Club, um dich über die Mitgliedschaft zu informieren und zu erfahren, ob aktuell Plätze frei sind.
  2. Empfehlungen: Viele Clubs nehmen neue Mitglieder nur auf Empfehlung eines bestehenden Mitglieds auf.
  3. Persönliches Gespräch: Oft gibt es ein Gespräch mit dem Vorstand, damit sichergestellt ist, dass du die Ziele und Regeln des Clubs kennst.
  4. Dokumente: In der Regel musst du einen gültigen Ausweis vorlegen, teils auch einen Wohnsitznachweis.
  5. Mitgliedsbeitrag: Die meisten Clubs erheben einen Mitgliedsbeitrag, um die Kosten für den Betrieb des Clubs und den Anbau von Cannabis zu decken.
  6. Aktive Teilnahme: In manchen Clubs beteiligen sich Mitglieder an Aufgaben des Vereins.

Wichtig: Spanische Clubs sind private Vereine. Ihre Aktivitäten finden deshalb ausschließlich im privaten Rahmen statt, öffentlicher Verkauf ist nicht erlaubt.

Ist Cannabis in Spanien nur in Social Clubs legal?

In Spanien ahndet das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit von 2015 den Konsum und Besitz von Drogen an öffentlichen Orten als schwere Ordnungswidrigkeit; eine Grammgrenze nennt die Vorschrift nicht. Der Handel mit Cannabis ist in Spanien verboten.

Cannabis Social Clubs berufen sich darauf, dass der gemeinschaftliche Anbau im privaten Kreis nicht als Handel gilt. Diese Auslegung ist rechtlich nicht abschließend geklärt, und Gerichte haben Clubs in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Viele Clubs nehmen nur Volljährige mit Wohnsitz in Spanien auf.

Wie wird in Spanien ein Club gegründet?

Weil ein nationales Gesetz fehlt, orientieren sich Gründungen in Spanien am allgemeinen Vereinsrecht. Häufig werden diese Schritte beschrieben:

  1. Sammlung von Interessenten: Für die Gründung braucht es eine Gruppe von Personen, die sich als Verein organisieren möchte; die Anforderungen unterscheiden sich je nach Region.
  2. Satzung und Statuten: Die Satzung legt Ziele und Regeln des Clubs fest, dazu die Organisation, die Entscheidungswege und die Verteilung der Aufgaben unter den Mitgliedern.
  3. Eintragung in das Register: Der Verein wird in das zuständige Vereinsregister eingetragen.
  4. Räume: Es braucht geeignete Räume, die den baulichen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
  5. Mitglieder aufnehmen: Neue Mitglieder werden nach den in der Satzung festgelegten Regeln aufgenommen.
  6. Kein Verkauf: Anbau und Weitergabe dürfen ausschließlich im Kreis der Mitglieder erfolgen und nicht für den Verkauf oder die kommerzielle Nutzung.

Die Gründung und der Betrieb von Cannabis Social Clubs in Spanien bewegen sich damit in einem rechtlich unsicheren Rahmen. Wer sich damit beschäftigt, sollte sich vorab ausführlich über die geltenden Gesetze informieren und rechtliche Beratung vor Ort einholen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Stand: September 2026.


Keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Stand: 09/2026.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Ein Cannabis Social Club ist in Deutschland eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Das ist ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, deren Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und es an Mitglieder weitergeben. Eine Anbauvereinigung braucht eine behördliche Erlaubnis und darf höchstens 500 Mitglieder haben. Keine Rechtsberatung, Stand: September 2026.

Mitglied einer Anbauvereinigung kannst du werden, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und seit mindestens sechs Monaten deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Du darfst nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein, die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate. Den Aufnahmeantrag stellst du direkt beim jeweiligen Club. Keine Rechtsberatung, Stand: September 2026.

Für einen Cannabis Social Club gründest du zunächst einen eingetragenen Verein oder eine Genossenschaft und beantragst dann bei der zuständigen Landesbehörde eine Erlaubnis nach dem KCanG. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, eine für Prävention beauftragte Person, Sicherungsmaßnahmen für Anbau und Lagerung sowie Nachweise zur Zuverlässigkeit des Vorstands. Keine Rechtsberatung, Stand: September 2026.

Nein. Anbauvereinigungen dürfen nach dem KCanG nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Kosten für Anbau, Räume und Personal decken sie über Mitgliedsbeiträge, die je nach Club als Pauschale oder gestaffelt erhoben werden. Werbung und Sponsoring für Anbauvereinigungen sind verboten. Ein kommerzieller Verkauf von THC-haltigem Cannabis zu Genusszwecken ist in Deutschland weiterhin nicht erlaubt. Keine Rechtsberatung, Stand: September 2026.

Quellen

Diese Quellen stützen die Sachaussagen im Beitrag.

  1. § 11 KCanG: Erlaubnispflicht für Anbauvereinigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (2024)Stützt, dass gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe an Mitglieder in Deutschland eine behördliche Erlaubnis brauchen, die nur Anbauvereinigungen erhalten.
  2. § 16 KCanG: Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (2024)Stützt, dass Mitglieder einer Anbauvereinigung mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen müssen und eine Vereinigung höchstens 500 Mitglieder haben darf.
  3. § 17 KCanG: Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (2024)Stützt, dass Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitwirken müssen.
  4. § 19 KCanG: Kontrollierte Weitergabe von Cannabis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (2024)Stützt, dass Cannabis nur innerhalb des befriedeten Besitztums an Mitglieder zum Eigenkonsum weitergegeben werden darf und kein Verkauf an Dritte vorgesehen ist.
  5. Ley Orgánica 4/2015, de 30 de marzo, de protección de la seguridad ciudadana, Boletín Oficial del Estado (Spanien) (2015)Stützt, dass in Spanien der Konsum und Besitz von Drogen an öffentlichen Orten nach Artikel 36 Nummer 16 als schwere Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
  6. Ley N° 19.172: Regulación y control del cannabis, IMPO, Centro de Información Oficial (Uruguay) (2013)Stützt, dass Uruguay Cannabis mit dem Gesetz 19.172 (verkündet am 20.12.2013) reguliert hat und darin Mitgliedsclubs vorgesehen sind.
Über den Autor

Jona Decker

Jona Decker ist Autor und Redakteur mit den Schwerpunkten CBD, Cannabinoide und Cannabis-Recht. Er studierte Betriebswirtschaftslehre mit der Spezialisierung empirische Wirtschaftsforschung und beschäftigt sich seit 2020 publizistisch mit Cannabidiol. Seit Oktober 2020 schreibt er für das Magazin CBD360, dessen Redaktionsleitung er heute mitverantwortet. Für CBDÍA ordnet er Produkte sachlich ein, auf Grundlage von Laborzertifikat je Charge und dokumentierter Herkunft.